Wenn Sie ein E-Rezept wünschen

Liebe Patientinnen und Patienten,
wenn Sie ein E-Rezept wünschen, ist es ab dem 1. Januar 2024 erforderlich, bei jedem Besuch Ihre Krankenversicherungskarte vorzulegen (auch eGK genannt -> elektronische Gesundheitskarte). Ohne diese ist eine Rezeptausstellung leider nicht möglich.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Praxisteam Dr. Weckwerth & Partner